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Elektronische Fußfesseln für Sexualstraftäter
Elektronische Fußfesseln können eine wirkungsvolle, präventive Maßnahme für aus der Haft entlassene Sexualstraftäter sein, die in bestimmter Deliktschwere aufgetreten sind. Ein Schutz der Gesellschaft vor Wiederholungstätern - ein Schutz für Kinder vor Triebtätern.
Diese präventive Maßnahme würde bedeuten, dass der entlassene Straftäter genau weiß, dass bei einer Wiederholungstat sein Entdeckungsrisiko äußerst hoch ist. Würde er eine Straftat begehen, dann wäre er per Peilsender enttarnt. Trotz seines krankhaften Triebes hat der Täter also als Gegengewicht das Wissen und die Erkenntnis, dass seine potentiellen Taten aufgedeckt würden.
Die in anderen Ländern bereits erfolgreich angewandten elektronischen Fußfesseln stoßen in Deutschland teilweise noch auf Kritik. “Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Täters” hört man aus der Politik - man kann es aber auch anders definieren: Täterschutz!
Man sollte nicht vergessen, dass der Täter die Persönlichkeitsrechte des Kindes und auch dessen Angehöriger auf übelster Weise verletzt und missbraucht hat, dass ein ermordetes Kind und seine Angehörigen keine Chance auf eine ein zweites Leben haben, so wie es der Täter nach der Haftentlassung bekommt. Hat ein Kindesmörder/-Vergewaltiger ein Recht auf einen Platz ohne Kontrolle in unserer Gesellschaft - wer übernimmt die Verantwortung?
Sind elektronische Fußfesseln - die Alternative - zur Sicherheitsverwahrung?
Ist diese Form sozialer Kontrolle von schweren Sexualstraftäter so abwegig?
Folgend stelle ich Ihnen informative Presseartikel zur Verfügung, - bilden Sie selbst Ihre Meinung.
Quelle: SACHSENSPIEGEL REPORTAGE vom 22.03.2006
……Der Fall Stephanie hat die Politik schnell auf den Plan gerufen: So brachten führende Politiker von CDU und CSU bereits eine bundesweite Meldepflicht für Sexualstraftäter ins Gespräch, der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) fordert sogar, Daten polizeilich bekannter Sexualstraftäter öffentlich zu machen. In den USA werden Täternamen beispielsweise im Internet veröffentlicht, in Großbritannien tragen entlassene Täter elektronische Fußfesseln und können damit jederzeit geortet werden………
Quelle: Fuldaer Zeitung 29.04.2005
Dokumentation: Die Presseerklärung von Justizminister Wagner zur elektronischen Fußfessel "Hessen bundesweit führend: Elektronische Fußfessel für Straftäter / Hessischer Justizminister Dr. Christean Wagner informiert auf der CeBIT über das hessische Projekt: Erfolgsquote über 90 Prozent. "
„Hessen hat neue Wege beschritten, um die Sicherheit der Bevölkerung und die Resozialisierung von Straftätern zu verbessern. Die elektronische Fußfessel hat sich in den fast fünf Jahren ihres Einsatzes gut bewährt“, erklärte der hessische Justizminister Dr. Christean Wagner anlässlich des Auftritts der hessischen Landesregierung auf der CeBIT 2005. Als einziges Bundesland habe Hessen im Mai 2000 den Einsatz der elektronischen Fußfessel zur engmaschigen Überwachung von Straftätern als Modellprojekt eingeführt. Sie werde hauptsächlich bei Strafgefangenen eingesetzt, die unter Bewährung stehen. Die Verurteilten müssten sich streng an einen Tagesablauf halten, den sie gemeinsam mit Bewährungshelfern erarbeitet hätten. Die engere Kontrolle während der Bewährungsüberwachung ermögliche, dass sich eine ansonsten negative Sozialprognose für den Verurteilten verbessere. Die elektronische Fußfessel diene der Vermeidung künftiger Straffälligkeiten und damit der Resozialisierung des Verurteilten, da mit ihr eine regelmäßige, straffreie und sinnvolle Lebensführung trainiert werden könne. Mit den Ergebnissen des Projekts zeigte sich Wagner sehr zufrieden. „Mit Hilfe der Technik wird dem Verurteilten jeden Tag wieder neu klar gemacht, dass er sich an bestimmte Vorgaben zu halten hat. Bei einem Verstoß riskiert er den Bewährungswiderruf und muss die verhängte Strafe verbüßen. Die elektronische Fußfessel setzt bei den Straftätern Motivationen und Kräfte frei, die mit herkömmlichen Mitteln der Bewährungshilfe nicht erreicht werden können. Die Fußfesselträger werden zu einer für ihre Verhältnisse hohen Selbstdisziplin und zur Erfüllung des ihnen vorgegebenen Wochenplans angehalten. Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.“ Die Vorzüge der elektronischen Überwachung lägen insbesondere in der Überwachungsqualität: Die elektronische Überwachung ermögliche eine besonders intensive Kontrolle: Abweichungen vom Tagesplan würden sofort festgestellt. Zudem seien die Projektmitarbeiter rund um die Uhr zu erreichen. „Dies gewährleistet ein hohes Maß an Kontrollintensität“, so der Minister. Bisher seien rund 180 Personen mit der elektronischen Fußfessel ausgestattet worden. In mehr als 90 Prozent der Fälle konnte die Maßnahme erfolgreich beendet werden. „Die technische Überwachung im Zusammenspiel mit einer engmaschigen Betreuung durch die Bewährungshilfe hat einen nachhaltig stabilisierenden Einfluss auf die Lebensführung der Probanden. Das bedeutet echte Lebenshilfe für die Betroffenen und hat noch einen höchst positiven Nebeneffekt: Haftkosten können eingespart werden. Bei einer gleichzeitigen elektronischen Überwachung von 19 Probanden (Auslastungsstand zum 10. Februar 2005) betragen die Kosten 56,40 Euro pro Person und Tag, während ein Haftplatz mit 85,18 Euro zu Buche schlägt“, erklärte Justizminister Dr. Wagner abschließend."
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